Das Green Public Procurement definiert die Richtlinien für die nachhaltigen Einkäufe, die die Europäische Gemeinschaft bestimmt hat und alle europäischen Staaten übernehmen und befolgen müssen. Insbesondere was Italien angeht hat der PAN (Nationaler Plan) GPP vom Ministerium für Umwelt Themenbereiche für die öffentlich-staatlichen Einkäufe herauskristallisiert und für jeden Bereich spezifische Richtlinien definiert, die als Gesetz 221/2015 verabschiedet wurden die Ausschreibungen/Vergaben/Einkäufe der Ämter und Verwaltungen bestimmen.
Mehr Infos unter:
- CAM della ristorazione
(Mindestanforderungen zum Umweltschutz) - Gesetz 221/2015
- Forum Compraverde (Grüne Einkaufe)